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Original von Wolfwood
Warum indizieren die eigentlich Hellsing und Berserk nicht?
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Original von Doriana Gray
Ich frag mich, warum gerade Bd 4? Im 6ten gabs ein ganzes Kap. lang bloss Schlachterei, das war auch übertrieben und unnütze, und dennoch, sowas könnten die unter "kostenlose Gewalt" einstufen!![]()
This post has been edited 1 times, last edit by "bareng" (Jun 8th 2005, 6:55pm)
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Original von shlongbert
Wie ich oben schon geschrieben habe. So eine Indizierung läuft nur auf Antrag. Solange kein "Jugendwächter" den Band in die Finger bekommt bzw. davon weis, passiert auch nix.
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Original von Gast
Nicht ganz, seit 2004 muss kein Antrag mehr eingereicht werden damit die BPjM etwas überprüft, das kann die BPjM seit 2004 auch selber entscheiden ob sie eine Überprüfung einleitet.
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BPjM
Ein Verfahren der Bundesprüfstelle kann auf zwei Wegen zustande kommen: Durch den Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt worden ist und durch die Anregung einer Behörde bzw. eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe.
Während ein Antrag die Bundesprüfstelle dazu verpflichtet, ein Prüfverfahren durchzuführen, ist dies bei der Anregung nicht zwingend der Fall: Hier hat die Bundesprüfstelle einen Ermessensspielraum - sie kann also tätig werden, wenn sie das im Interesse des Jugendschutzes für geboten hält, sie muss es aber nicht in jedem Fall.
Eine besondere Antragsberechtigung besitzen in Deutschland rund 800 Stellen. Sie erstreckt sich auf die obersten Jugendbehörden der Länder, die Landesjugendämter, die Jugendämter, die Zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz (Kommission für Jugendmedienschutz, KJM) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Das neu geschaffene Recht zur Anregung haben dagegen alle Behörden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Die Zahl der Anregungsberechtigten umfasst mehrere hunderttausend Stellen.
This post has been edited 2 times, last edit by "bareng" (Jun 11th 2005, 12:09pm)