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Zum anderen sind die technisch bedingt beim Surfen im Internet üblicherweise erfolgenden Vervielfältigungen der fremden Inhalte, etwa im Arbeitsspeicher und im Browsercache, nach § 44a UrhG zulässige vorübergehende Vervielfältigungen.
Was den letztgenannten Gesichtspunkt angeht, ist allerdings bisher ungeklärt, ob § 44a UrhG auch gilt, wenn Raubkopien vorübergehend vervielfältigt werden.
von einem anwaltsdasein rate ich ab:
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Denn zum einen stellt das bloße Betrachten fremder Internetinhalte keine urheberrechtlich relevante Handlung dar. Der Bundesgerichtshof hat insoweit schon vor vielen Jahren klargestellt, dass die reine Benutzung eines fremden Werkes kein urheberrechtlich relevanter Vorgang ist (siehe Zeitschrift Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht [GRUR] 1991, Seite 449 ff.). Zum anderen sind die technisch bedingt beim Surfen im Internet üblicherweise erfolgenden Vervielfältigungen der fremden Inhalte, etwa im Arbeitsspeicher und im Browsercache, nach § 44a UrhG zulässige vorübergehende Vervielfältigungen. Was den letztgenannten Gesichtspunkt angeht, ist allerdings bisher ungeklärt, ob § 44a UrhG auch gilt, wenn Raubkopien vorübergehend vervielfältigt werden.
http://www.lehrer-online.de/469176.php?s…420217991799690
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Allerdings sind mittlerweile Gerichtsurteile unterwegs, die nur das Bereitstellen bestrafemn und nicht das Konsumieren. Insofern wäre das reine "Stream-Gucken" ein toleriertes Bagatelldelikt. Die überwiegende Auffassung sieht im reinen Konsum von Werken (Werksgenuss) keinen urheberrechtlich relevanten Vorgang.
Quelle(n):
§53 UrHG
http://de.answers.yahoo.com/question/ind…08170146AAIsdVS
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Kein Download - keine Strafe?
Auch sonst hat die Filmwirtschaft bei der juristischen Verfolgung von Streaming-Nutzern schlechte Karten. "Aus meiner Sicht wird durch das reine Anschauen der Videos keine straf- oder zivilrechtlich relevante Handlung ausgeführt", meint Urheberrechtsexperte Solmecke. Für eine Urheberrechtsverletzung sei es nämlich erforderlich, dass eine illegale Kopie der geschützten Datei in den Rechner geladen werde. Ein solcher Download finde beim Streaming nicht statt.
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/26/0…7513018,00.html
Holzauge hat völlig recht.
Was den letztgenannten Gesichtspunkt angeht, ist allerdings bisher ungeklärt, ob § 44a UrhG auch gilt, wenn Raubkopien vorübergehend vervielfältigt werden.
Also kann der Schuss auch nach hinten losgehen, es liegt doch dann im Ermessen des Richters. Durch die IP Adresse könnte man ja ganz leicht nachprüfen von welcher Seite der Nutzer etwas gezogen hat und wenn es so eine ist wie die vor ein paar Seiten genannte, dann ist die Sache ja klar.
Dann will ich auch mal:
This post has been edited 2 times, last edit by "Exilphilosoph" (Feb 8th 2009, 12:21am)
ich bin kein jurist, behaupte aber, dass artikel 5 mir grundsätzlich gestattet, alles zu sehen, was zu sehen ist. d.h.
- anderes beispiel - wenn ich mich in ein kino schleiche und erwischt werde, dann setzt es auch nicht strafe, dass ich mir einen film dort angesehen habe, sondern dass ich die hausregeln (eintritt zahlen) verletzt habe.
ähnlich beim streaming: für das ansehen eines illegalen streams kann man mich nicht bestrafen, es ist mein recht als mündiger bürger, zu sehen, was zu sehen ist. illegal ist ja auch der download von filmen, nicht das ansehen illegal geladener filme.
auf dieser logik dürften die zitierten gesetze liegen, die das im GG gesagte im endeffekt nur verfeinern und klarstellen. d.h. es ist ein berufen auf das GG in zweiter potenz, dass sich auf das urhg berufen wird, ist also kein widerspruch zum GG (dürfte es auch gar nicht sein).
Holzauge hat völlig recht.
This post has been edited 1 times, last edit by "Holzauge" (Feb 8th 2009, 12:41am)
This post has been edited 1 times, last edit by "Eradicator" (Feb 9th 2009, 9:14am)

Ja, bin ja mal gespannt was wir noch so über die Heli Reise erfahren und vielleicht auch was über diese komische Zeitverschiebung auf oder um die Insel.
Mann ich hoffe echt das die Autoren diese Serie im Finale nicht mit totalen abstrusen und schwachsinnigen Auflösungen total verhunzen. Bis jetzt ist es grandios, aber mit nem dämlichen Serien Finale kann man in diesem Fall leider die komplette Serie total kaputt machen. Aber soweit ist es ja noch nicht, also weiter mit großer Spannung vor dem Fernseher sitzen.

Kaum zu glauben ... jemand kennt Space 2063 ... wenn jetzt noch einer Earth 2 nennt, dann freu ich mich richtig :-)Space 2063
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Knight Rider (für den Trash zwischendurch)